An der Unfallstelle
- Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen, auf der verkehrsabgewandten Seite aussteigen.
- Mitfahrende in Sicherheit bringen (hinter die Schutzplanke).
- Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern – bei schnellem Verkehr in etwa 100 m Entfernung.
- Notruf 112, Erste Hilfe leisten.
- Am Unfallort bleiben, Daten austauschen, Fotos machen.
Im Betrieb
- Führungskraft bzw. Fuhrpark sofort informieren, Schadenmeldung nach betrieblichem Ablauf.
- Ein Unfall auf einer Dienstfahrt ist ein Arbeitsunfall, auf dem direkten Arbeitsweg ein Wegeunfall – beides gesetzlich unfallversichert. Beim Arzt angeben!
- Ist jemand mehr als drei Tage arbeitsunfähig, muss der Betrieb den Unfall binnen drei Tagen der Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse anzeigen (§ 193 SGB VII).
- Nach einem Unfall ist eine erneute, anlassbezogene Unterweisung sinnvoll.
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Jetzt starten SammelbuchungStand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.