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Unfall mit dem Dienstwagen: Was tun?

An der Unfallstelle

  1. Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen, auf der verkehrsabgewandten Seite aussteigen.
  2. Mitfahrende in Sicherheit bringen (hinter die Schutzplanke).
  3. Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern – bei schnellem Verkehr in etwa 100 m Entfernung.
  4. Notruf 112, Erste Hilfe leisten.
  5. Am Unfallort bleiben, Daten austauschen, Fotos machen.

Im Betrieb

  • Führungskraft bzw. Fuhrpark sofort informieren, Schadenmeldung nach betrieblichem Ablauf.
  • Ein Unfall auf einer Dienstfahrt ist ein Arbeitsunfall, auf dem direkten Arbeitsweg ein Wegeunfall – beides gesetzlich unfallversichert. Beim Arzt angeben!
  • Ist jemand mehr als drei Tage arbeitsunfähig, muss der Betrieb den Unfall binnen drei Tagen der Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse anzeigen (§ 193 SGB VII).
  • Nach einem Unfall ist eine erneute, anlassbezogene Unterweisung sinnvoll.

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Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.