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Fahrerunterweisung: Pflicht, Häufigkeit und Dokumentation

Ein Dienstwagen, ein Transporter oder das Auto des Pflegedienstes ist rechtlich ein Arbeitsmittel. Damit gilt für alle Beschäftigten, die im Auftrag des Betriebs fahren, die Pflicht zur Unterweisung – unabhängig davon, ob sie Berufskraftfahrer sind oder nur gelegentlich zum Kunden fahren.

Die Rechtsgrundlagen

  • § 12 Arbeitsschutzgesetz: Der Arbeitgeber muss ausreichend und angemessen unterweisen, zugeschnitten auf Arbeitsplatz und Aufgabenbereich – vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen und bei neuen Arbeitsmitteln.
  • § 12 Betriebssicherheitsverordnung: Vor der ersten Verwendung eines Arbeitsmittels und danach mindestens einmal jährlich unterweisen und schriftlich festhalten (Datum, Namen der Unterwiesenen).
  • § 4 DGUV Vorschrift 1: Unterweisung mindestens einmal jährlich, in verständlicher Weise, dokumentiert.
  • § 35 DGUV Vorschrift 70 (bzw. 71 für den öffentlichen Dienst): Fahrzeuge selbstständig führen dürfen nur Versicherte, die mindestens 18 Jahre alt, geeignet, im Führen des Fahrzeugs unterwiesen sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben – und die vom Unternehmer dazu bestimmt wurden.

Wann muss unterwiesen werden?

  • vor der ersten Fahrt (Erstunterweisung),
  • mindestens einmal jährlich,
  • bei einem neuen oder anderen Fahrzeug, geänderter Tätigkeit (z. B. erstmals Transporter oder Anhänger),
  • anlassbezogen – etwa nach einem Unfall, Beinahe-Unfall oder Verstoß.

Was gehört dazu?

Allgemeine Inhalte wie Fahrtüchtigkeit, Abfahrtkontrolle, Ladungssicherung, Ablenkung, Arbeitszeiten und Verhalten bei Panne und Unfall – und die betriebsspezifischen Punkte: das konkrete Fahrzeug, die Regeln des Betriebs, Ansprechpartner und Abläufe. Dazu kommen die Führerscheinkontrolle und die schriftliche Beauftragung.

Dokumentation

Festgehalten werden sollten Datum, Name der unterwiesenen Person, Inhalte, unterweisende Person und idealerweise Unterschriften. Bei unserer Fahrerunterweisung erhalten Sie dafür den Nachweis zu Teil A und den unterschriebenen Laufzettel Teil B. Im Schadensfall belegen diese Unterlagen, dass der Betrieb seinen Pflichten nachgekommen ist.

Häufige Fragen

Muss auch jemand unterwiesen werden, der nur selten fährt?

Ja. Entscheidend ist, dass im Auftrag des Betriebs ein Fahrzeug geführt wird – auch gelegentliche Fahrten mit einem Poolfahrzeug oder dem eigenen Pkw für Dienstfahrten fallen darunter.

Wer bezahlt die Unterweisung?

Der Arbeitgeber. Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen dürfen nicht den Beschäftigten auferlegt werden (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).

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Teil A online mit Nachweis, Teil B als persönlicher Laufzettel – 4,99 € pro Fahrer, Mengenrabatt bei Sammelbuchung.

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Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.