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Ladungssicherung im Transporter und Pkw: Die wichtigsten Regeln

Nach § 22 StVO muss Ladung so gesichert sein, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutscht, umfällt, hin- und herrollt oder herabfällt. Verantwortlich sind Fahrer, Verlader und Halter gemeinsam.

Die Grundregeln

  • Gewicht prüfen: Zuladung und zulässige Gesamtmasse beachten – Transporter sind schnell überladen.
  • Schwerpunkt: Schweres nach unten und nach vorn an die Trennwand, Lasten gleichmäßig verteilen.
  • Formschluss: Ladung lückenlos an Stirnwand und Seitenwände stellen, Lücken mit Polstern oder Sperrbalken füllen.
  • Reibung erhöhen: Antirutschmatten unter die Ladung.
  • Niederzurren oder Direktzurren mit Zurrgurten an den Zurrpunkten – Zurrkraft der Punkte beachten.
  • Pkw: Nichts lose im Innenraum, Gepäck an die Rückenlehne, Trennnetz nutzen.

Typische Fehler

  • „Ist doch schwer, das rutscht nicht“ – doch: schwere Ladung rutscht bei Vollbremsung erst recht.
  • Zurrgurte über scharfe Kanten ohne Kantenschutz.
  • Werkzeugkisten und Gasflaschen ungesichert im Laderaum.

Die Ladungssicherung ist Bestandteil von Teil A der Fahrerunterweisung. Im Laufzettel Teil B wird sie für Transporter zusätzlich praktisch am Fahrzeug geübt.

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Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.