Elektronische Unterweisungen sind erlaubt – aber nicht als bloßes Selbststudium. Die DGUV Regel 100-001 stellt klar: Wer unterweist, muss sich davon überzeugen, dass die Inhalte verstanden wurden, und es müssen Rückfragen möglich sein. Außerdem kann bei elektronischen Hilfsmitteln die praktische Vermittlung einiger Abläufe zusätzlich erforderlich sein.
Die Lösung: Teil A online, Teil B am Fahrzeug
- Teil A (online): Die allgemeinen Inhalte, die für alle Fahrer gleich sind – mit Lernerfolgskontrolle, Erklärungen zu jeder Frage und Nachweis.
- Teil B (vor Ort): Mit dem persönlichen Laufzettel gehen Fahrer/in und Führungskraft gemeinsam das konkrete Fahrzeug, die betrieblichen Regeln und die Abläufe bei Mängeln, Pannen und Unfällen durch. Dabei werden Fragen geklärt und die Führerscheinkontrolle erledigt. Beide unterschreiben.
So verbinden Sie die Vorteile der Online-Unterweisung (zeitlich flexibel, einheitlich, dokumentiert) mit dem, was nur vor Ort geht: Einweisung am Fahrzeug, praktische Ladungssicherung und persönliches Gespräch.
Wer darf Teil B durchführen?
Unterweisen muss eine weisungsbefugte Person, in der Regel die Führungskraft oder eine von ihr beauftragte fachkundige Person (z. B. Fuhrparkleitung). Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte können unterstützen.
Häufige Fragen
Reicht ein Video oder eine PDF zum Durchlesen?
Nein. Ohne Verständniskontrolle und Möglichkeit zu Rückfragen genügt eine reine Selbstlern-Unterweisung nicht.
Fahrerunterweisung online erledigen
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Jetzt starten SammelbuchungStand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.