Wer als Halter anordnet oder zulässt, dass jemand ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbot ein Fahrzeug führt, macht sich strafbar (§ 21 StVG) – auch fahrlässig. Deshalb müssen Betriebe sich regelmäßig vergewissern, dass ihre Fahrerinnen und Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.
Wie oft?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Üblich und von Berufsgenossenschaften empfohlen ist eine Kontrolle bei Fahrzeugübergabe und danach mindestens halbjährlich. Zusätzlich müssen Beschäftigte verpflichtet werden, einen Entzug oder ein Fahrverbot sofort zu melden.
Worauf achten?
- Original vorlegen lassen (keine Kopie, kein Foto),
- Klasse passend zum Fahrzeug – Klasse B reicht für Fahrzeuge bis 3,5 t; mit Anhänger ggf. B96 oder BE,
- Gültigkeit und Schlüsselzahlen (z. B. 01 = Sehhilfe),
- Datum der Kontrolle und Name des Prüfers dokumentieren – eine Kopie des Führerscheins ist datenschutzrechtlich nicht nötig.
Eine kostenlose Vorlage für das Kontrollprotokoll finden Sie unter Für Arbeitgeber. Im Laufzettel Teil B unserer Fahrerunterweisung ist die Kontrolle bereits als Punkt enthalten.
Häufige Fragen
Darf der Arbeitgeber eine Kopie des Führerscheins anfertigen?
In der Regel reicht es, die Kontrolle mit Datum, Klasse, Gültigkeit und Unterschrift zu dokumentieren. Eine Kopie sollte nur mit guter Begründung aufbewahrt werden.
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Jetzt starten SammelbuchungStand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.